Philipp Bertram – Wikipedia

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Philipp Anton Maria Bertram (* 12.
November
1812
in Winkel; † 6. April
1899 in Wiesbaden)
war ein deutscher Jurist und nassausicher Politiker.

Inhaltsverzeichnis

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Ausbildung und
Beruf
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Bertram wurde als Sohn des Weinhändlers und nassauischen
Landtagsabgeordneten Peter Jacob
Franz Bertram
(1779-1857) und dessen Frau Dorothea, geborene Rösgen
(1780-1848) geboren. Er wuchs zunächst in Hachenburg
auf, kam jedoch schon als Kind nach Wiesbaden. Von 1826 an besuchte er
das Gymnasium in Weilburg und wechselte nach dem Abitur 1830 an die Universität
Heidelberg
, um dort Rechtswissenschaften zu studieren. 1833
schloss er das Studium mit der Promontion zum Dr. jur. ab. Nach seinem
Abschluss blieb er an der Universität und wirkte von 1833 bis 1834 als Privatdozent.
1836 trat er in den Dienst der nassauischen Landesregierung ein.

1844 wurde er zum Regierungsrat ernannt, 1848
zum Ministerrat. Schließlich wurde er 1858 zum
Direktor der nassauischen Rechnungskammer bestellt und fünf Jahre später
zum Direktor der Nassauischen Landesbank. 1864 wurde
Bertram in das Amt des Direktor des Hof- und Apelationsgerichts berufen.
Nach der Eingliederung des Herzogtums Nassau war Betram für zwei Jahre
Vizepräsident es preußischen Apellationsgerichts.

Politik [Bearbeiten]

Philipp Bertram war 1850 vom Herzog ernanntes Mitglied im Staatenhaus
des Erfurter Unionsparlaments. 1852 bis
1854 war Bertram Mitglied der ersten Kammer der Landstände des
Herzogtums Nassau für den Wahlkreis I (Rennerod).
1878 bis 1899 war Philipp Bertram als Abgeordneter des Stadtkreises
Wiesbaden Mitglied des Nassauischen Kommunallandtags
und dort 1886 bis 1899 Alterspräsident. Ab 1868 war er
Stadtverordneter in Wiesbaden.

Werke [Bearbeiten]

Philipp Bertram verfasste eine Reihe von rechtswissenschaftlichen
Werken darunter 1873 das Buch “Das Nassauische Privatrecht”. Er wirkte
federführend an der Formulierung des Stockbuchgesetzes 1851 und des
Domänengesetzes von 1861 mit (siehe hierzu auch Nassauischer Domänenstreit).

Ehrungen [Bearbeiten]

Für seine Verdienste als Stadtverordneter wurde er 1892 zum ersten
Ehrenbürger von Wiesbaden ernannt. Im gleichen Jahr wurde er Ehrenbürger
von Hachenburg.

Quellen [Bearbeiten]

  • Otto Renkhoff: Nassauische Biographie. Kurzbiographien
    aus 13 Jahrhunderten.
    2. vollständige überarbeitete und erweiterte
    Auflage. Historische Kommission für Nassau, Wiesbaden 1992, ISBN 3-922244-90-4, (Veröffentlichungen
    der Historischen Kommission für Nassau
    39).
  • Barbara Burkardt, Manfred Pult: Nassauische Parlamentarier.
    Teil 2: Der Kommunallandtag des Regierungsbezirks Wiesbaden 1868–1933.
    Historische Kommission für Nassau, Wiesbaden 2003, ISBN 3-930221-11-X, (Vorgeschichte
    und Geschichte des Parlamentarismus in Hessen
    17), (Veröffentlichungen
    der Historischen Kommission für Nassau
    71), S. 33–34.

Weblinks [Bearbeiten]